Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Der Verkäufer befasst sich mit der Entwicklung, Fertigung, Vertrieb und dem Verkauf von Software Testwerkzeugen (nachfolgend "Programm" oder "Programmpaket" genannt) für sicherheitskritische eingebettete und qualitätsorientierte Systeme und bietet für Testsysteme Beratungen, Dienstleistungen und Schulungen an.

(2) Der Verkäufer bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend "Käufer" genannt) über die ihm angebotenen Leistungen oder Lieferungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Leistungen oder Lieferungen an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

(4) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

(5) Zur Wahrung der Schriftform genügt die elektronische Übermittlung, insbesondere per E- Mail oder per Telefax, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.


§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten usw. gemachte Angaben sind - mit Ausnahme der Preisangaben - unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Verkäufer zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§3 Kauf- und Lizenzvertrag

(1) Der Käufer erwirbt das Programmpaket und, sofern vom Angebot umfasst, ein elektronisches Benutzerhandbuch. Programmpaket und elektronisches Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Mit dem Erwerb des Programmpakets erwirbt der Käufer das Recht, das Programm unter den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung des Programms ist ausgeschlossen.


§4 Umfang des Nutzungsrechts

(1) Der Käufer erwirbt das Recht, das Programm auf nur jeweils einem Computer ("Computer" bedeutet eine virtuelle Maschine "Virtuelle Maschine" oder eine physische Maschine "Physische Maschine", die Informationen in digitaler oder ähnlicher Form entgegennimmt und sie für ein bestimmtes Ergebnis auf der Grundlage einer Abfolge von Anweisungen manipuliert) zu nutzen, bei dessen Wahl er frei ist. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen lassen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Käufer ist berechtigt, diese Nutzungshandlungen zwecks Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen. Er ist nicht berechtigt, das Benutzerhandbuch zu vervielfältigen.

(2) Im Folgenden wird zwischen einer Einzellizenz und einer Floating-Lizenz unterschieden. Der gelieferte Lizenztyp ist vom Käufer durch seine Bestellung beim Abschluss des Lizenzvertrages zu benennen. Ein nachträglicher Wechsel des Computers darf nur gemäß § 5 Abs. (5) erfolgen Die Lizenztypen werden wie folgt unterschieden:

a) Einzelplatzlizenz (node locked license): Die Lizenz ist an einen bestimmten Computer gebunden. Der Computer wird bei der ersten Verwendung der Lizenz benannt, es sei denn, der Computer wird in der Lizenzvereinbarung ausdrücklich genannt. Das Programm darf nur auf dem benannten Computer installiert und benutzt werden.

b) Netzwerklizenz (floating license): Die Lizenz wird von einem Lizenzserver zur Ausführung des Programms zur Verfügung gestellt und das Programm kann auf einer beliebigen Anzahl von Computern innerhalb des lokalen Netzwerks installiert werden. Wenn ein autorisierter Benutzer das Programm nutzen möchte, fragt der lokale Computer die Verfügbarkeit einer Lizenz beim Lizenzserver an. Wenn eine Lizenz verfügbar ist, erlaubt der Lizenzserver die Nutzung des Programms. Wenn das Programm beendet wird, ist die Lizenz wieder für andere autorisierte Benutzer im lokalen Netzwerk verfügbar.

(3) Die Änderung oder Bearbeitung des Programms ist nur zulässig, soweit sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen oder zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

(4) Die Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) ist nur unter den Voraussetzungen des §69e UrhG zulässig.

(5) Der Käufer ist berechtigt, von dem Programmpaket eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung künftiger Benutzung des Programms erforderlich ist. Ist das Programmpaket mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet, erhält der Käufer im Falle der Beschädigung des gelieferten Programmpakets vom Verkäufer eine neue Kopie des gleichen Titels und Version gegen Rückgabe des als Teil des Programmpakets gelieferten maschinenlesbaren Trägers.


§5 Weitergabe des Programmpakets

(1) Der Käufer ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen an einen Dritten abzugeben. Unzulässig ist dagegen die Weitergabe von Kopien oder Teilkopien des Programms sowie geänderter oder bearbeiteter Fassungen des Programms oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.

(2) Mit der Weitergabe des Programmpakets geht die Berechtigung zu seiner Nutzung auf den Dritten über, der damit unter Ausschluss des Käufers allein zur Nutzung des Programmpakets gem. § 4 berechtigt ist.

(3) Im Falle der Weitergabe des Programmpakets hat der Käufer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Käufer das Programmpaket dem Dritten lediglich zeitweise überlässt. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Programmpaket oder Teile desselben zu vermieten.

(5) Die Installation der Einzelplatzlizenz oder der Netzwerklizenzen auf einem anderen als dem im Lizenzvertrag oder bei der Erstinstallation vorgesehenen Computer bzw. Lizenzserver, z.B. durch Verschrottung des Computers, ist möglich, muss aber vom Käufer formell beantragt werden und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Bei Lizenzen, die unter Wartung stehen, ist dieser Vorgang einmal pro Jahr kostenlos, für alle anderen Fälle kommt die aktuelle Preisliste des Verkäufers zur Anwendung.


§ 6 Andere Rechte

(1) Die Installation der Einzelplatzlizenz oder der Netzwerklizenzen auf einem anderen als dem im Lizenzvertrag oder bei der Erstinstallation vorgesehenen Computer bzw. Lizenzserver, z.B. durch Verschrottung des Computers, ist möglich, muss aber vom Käufer formell beantragt werden und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Bei Lizenzen, die unter Wartung stehen, ist dieser Vorgang einmal pro Jahr kostenlos, für alle anderen Fälle kommt die aktuelle Preisliste des Verkäufers zur Anwendung.


§7 Verschaffung des Programmpakets

(1) Der Verkäufer versendet die vom Käufer bestellten Programmpakete auf Rechnung des Käufers an die von diesem angegebene Adresse. Der Versand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.

(2) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

(3) Erwirbt der Käufer das Programmpaket durch Electronic Software Delivery (ESD), so verschafft ihm der Verkäufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom Server des Verkäufers in seinem Computer zu laden (als sogenannter Download).


§8 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass das Programm nach Maßgabe der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist. Eine urheberrechtliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Verkäufer gewährleistet, dass das Programm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Erwirbt der Käufer das Programmpaket dagegen im Wege des ESD, gewährleistet der Verkäufer die Verfügbarkeit des Programmpakets auf seinem Server für den Download durch den Käufer.

(3) Erweist sich ein Programmpaket als fehlerhaft, kann der Käufer binnen einer Frist von 6 Monaten, beginnend mit der Ablieferung bzw. dem Abschluss des Downloads des Programmpakets, die Rücknahme des gelieferten Programmpakets durch den Verkäufer und die Verschaffung eines neuen Programmpakets gleichen Titels und Version verlangen. Erweist sich auch dieses als fehlerhaft und gelingt es dem Verkäufer nicht, die Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücknahme des Programmpakets gegen Erstattung des Kaufpreises verlangen. §5 Abs. (2) und (3) finden entsprechend Anwendung.

(4) Der Verkäufer übernimmt keine weitergehende Gewährleistung, insbesondere nicht für gem. §4 Abs. (2) geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

(5) Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der Mindestanforderung von Hardware beim Kunden.


§9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung und künftigem Verschulden bei Vertragsverletzungen sind ausgeschlossen, soweit nicht der Verkäufer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder im Falle einer vom Verschulden unabhängigen Anspruchsgrundlage, insbesondere für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend haftet.

(2) Der Haftungsausschluss in Abs. (1) gilt nicht im Hinblick auf Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers beruhen. In diesem Fall haftet der Verkäufer nur für Schäden, mit deren Entstehen der Verkäufer bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.


§10 Preise

(1) Alle Nettopreisangebote gelten nur für Industrie, Handel, Gewerbe, Verbände und vergleichbare Institutionen sowie freie Berufe.

(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn nicht anders dargestellt.

(3) Die Preise können ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen durch den Verkäufer geändert werden, es gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers.

(4) Sind mehr als 4 Monate Lieferfrist vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung des Programmpakets gültigen Preise des Verkäufers.


§11 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung sowie sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer wegen Verletzung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung zustehen, insbesondere auf Verzugszinsen und Ersatz von Verzugsschaden, behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem gelieferten Programmpaket vor (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(3) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei einem vom Käufer zu vertretendem Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der eventuellen Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.


§12 Leistungsverzug des Verkäufers

(1) Der Verkäufer bemüht sich, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten.

(2) Ist der Verkäufer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er bei Bestimmung der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung nach deren fruchtlosen Ablauf hingewiesen hat. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, mit deren Entstehen er bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste, soweit nicht der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet.

(3) Die Leistungszeit verlängert sich um den Zeitraum eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Leistungshindernisses, das nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegt, insbesondere Streik, Aussperrung, Materialausfall, Stromausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre und andere Fälle höherer Gewalt. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt. Verzögert sich dadurch die Ablieferung des Programmpakets beim Käufer um mehr als einen Monat, sind Käufer und Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte ist jeweils ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall von Streik und Aussperrung.


§13 Kaufpreiszahlung

(1) Der Kaufpreis ist nach Wahl des Verkäufers im Voraus oder per Rechnung zu zahlen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

(3) Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechtigten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Nach Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§14 Sonstiges

(1) Die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte wurde in Deutsch und in Englisch verfasst, wobei der englische Text nur erklärenden Charakter hat. Bei eventuellen inhaltlichen Abweichungen zwischen den beiden Texten ist die deutsche Fassung maßgebend und rechtsverbindlich.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist in Berlin.